Ab dem 1. Oktober 2022 können Minijobber mehr Geld verdienen.  Zusammen mit der Erhöhung des Mindestlohns steigt die Verdienstgrenze für Minijobber auf 520 Euro im Monat.

Diese Anpassung wurde nach Auffassung des Gesetzgebers notwendig. Bei einem  aktuellen Mindestlohn von 9,82 Euro dürfen Minijobber momentan maximal 45,8 Stunden im Monat arbeiten.

Der gesetzliche Mindestlohn stieg bereits zum 1. Juli 2022 auf 10,45 € und zum 1. Oktober 2022 wird der Mindestlohn dann auf 12,00 Euro pro Stunde steigen.

Somit sind mit der neuen Minijob Verdienstgrenze 43,3 Stunden im Monat möglich.

Ziel der Anpassung ist es, dass Minijobber mit dem neuen Mindestlohn immer zehn Stunden die Woche arbeiten können. Die dynamische Geringfügigkeitsgrenze orientiert sich zukünftig an einer Wochenarbeitszeit vom 10 Stunden zu dem jeweiligen Mindestlohn

Mit dieser Erhöhung wurden auch die Möglichkeit des Überschreitens der Verdienstgrenzen stark eingeschränkt.

Ebenso betroffen ist auch auch der Midijob, die Beitragsbelastung wurde sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber ab dem 01.10.2022 anders gestaltet wurde.. 

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