Die Energiepreispauschale (EPP) von 300 Euro soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind.
Die EPP ist sozial ausgestaltet. Sie ist in der Regel steuerpflichtig, so dass sich die Nettoentlastung entsprechend der persönlichen Steuerbelastung mindert.
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Fragen und Antworten auf der Seite des Bundesfinanzministerium:
- I. Allgemeines
- II. Anspruchsberechtigung
- III. Entstehung des Anspruchs
- IV. Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung
- V. Anrechnung auf die Einkommensteuer
- VI. Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber
- VII. EPP im Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren
- VIII. Steuerpflicht
- IX. Anwendung der Billigkeitsregelungen der Abgabenordnung
- X. Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung
- XI. Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen