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E-Rechnungspflicht: Fristen, Formate und der einfache Umstieg mit Lexware

Seit 2025 gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht: Unternehmen müssen elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Die Pflicht zum Versand wird nach und nach eingeführt. Das soll den Rechnungsprozess effizienter und transparenter machen und den Verwaltungsaufwand senken: schnellere Bearbeitung, weniger Fehler, weniger Papier.

Viele Unternehmen erstellen ihre Rechnungen noch mit Word oder Excel und stehen jetzt vor der Aufgabe, auf ein gesetzeskonformes System umzustellen. Als Lexware Gold Partner zeigen wir Ihnen, was die E-Rechnungspflicht für Ihren Betrieb bedeutet und wie der Umstieg mit Lexware unkompliziert gelingt.

E-Rechnungspflicht: Fristen, Formate und Umstieg mit Lexware vom Gold Partner

E-Rechnungspflicht: 3 Fristen, die Sie kennen sollten

Die Regelung gilt für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B). Sie kommt in drei Stufen:

Seit 1. Januar 2025: Empfang

Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Ein E-Mail-Postfach reicht für den Empfang, die Rechnung muss aber unverändert archiviert werden.

Ab 1. Januar 2027: Versand ab 800.000 € Umsatz

Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen ihre Rechnungen an andere Unternehmen als E-Rechnung ausstellen.

Ab 1. Januar 2028: Versand für alle

Dann gilt die Versandpflicht für alle Unternehmen. Bis dahin dürfen Papier- und PDF-Rechnungen weiter verschickt werden, wenn der Empfänger zustimmt.

Ausnahmen: Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise sind von der Pflicht ausgenommen. Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können, aber selbst keine ausstellen.

Was ist eine E-Rechnung? Die Formate XRechnung und ZUGFeRD

Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931, den Programme automatisch einlesen können. Eine einfache PDF-Datei ist keine E-Rechnung.

XRechnung

Reines XML-Format, ursprünglich für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. Für Menschen nur mit einem Anzeigeprogramm lesbar, für Software ideal.

ZUGFeRD

Hybridformat: eine PDF-Datei zum Lesen mit eingebetteten XML-Daten für die Verarbeitung. Für die meisten Betriebe im Alltag die praktischste Variante.

Gut zu wissen: Die Lexware Programme und Lexware Office erstellen, versenden und empfangen beide Formate. Wie das in der Praxis aussieht, zeigen wir live in unserer Infoveranstaltung zur E-Rechnung.

In 3 Schritten die E-Rechnungspflicht erfüllen

Vom Empfang bis zur ersten eigenen E-Rechnung: So gehen Sie den Umstieg ohne Umwege an.

  1. Empfang organisieren

    Legen Sie fest, an welches Postfach E-Rechnungen gehen, und archivieren Sie sie unverändert und revisionssicher. Mit ecoDMS laufen E-Rechnungen, Scans und PDF-Belege an einer Stelle zusammen.

  2. Programm wählen

    Wer noch mit Word oder Excel arbeitet, braucht eine Software, die E-Rechnungen erstellt. Für kleine Betriebe ist Lexware Office in der Cloud die einfachste Wahl, für Warenwirtschaft und mehrere Arbeitsplätze die Lexware Desktop-Programme.

  3. Einrichten und schulen

    Wir richten E-Rechnungsformat, Versand und Belegeingang mit Ihnen ein. Im Onlinekurs und in unseren Veranstaltungen lernen Sie, wie die E-Rechnung im Lexware Alltag funktioniert.

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Onlinekurs: E-Rechnung in Lexware

Onlinekurs E-Rechnung in Lexware zur E-Rechnungspflicht

In unserem Onlinekurs „E-Rechnung in Lexware“ lernen Sie alles, was Sie über die neuen gesetzlichen Anforderungen und die praktische Umsetzung wissen müssen. Wir erläutern die Vorteile der E-Rechnung, stellen die Formate XRechnung und ZUGFeRD vor und geben Ihnen Tipps zur Einrichtung in Ihrem Lexware Programm. Der Kurs wird bei Updates zeitnah aktualisiert, sodass Sie immer den neuesten Stand Ihrer Software kennen.

49,- € zzgl. MwSt.

Hier geht es zum Kurs
„Die E-Rechnungspflicht ist kein IT-Projekt, sondern eine Frage der richtigen Einrichtung. Mit dem passenden Programm ist der Umstieg an einem Nachmittag erledigt.“

Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht

Was bedeutet die E-Rechnungspflicht konkret für mein Unternehmen?

Seit 2025 müssen Sie E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen, verarbeiten und unverändert aufbewahren können. Je nach Umsatz müssen Sie ab 2027 oder spätestens ab 2028 Ihre eigenen Rechnungen an Geschäftskunden als E-Rechnung ausstellen.

Ist eine PDF-Rechnung per E-Mail eine E-Rechnung?

Nein. Eine E-Rechnung enthält strukturierte Daten nach der Norm EN 16931, zum Beispiel als XRechnung oder ZUGFeRD. Eine reine PDF-Datei oder ein Scan gilt als sonstige Rechnung und darf nur noch in der Übergangszeit mit Zustimmung des Empfängers verschickt werden.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer und Privatkunden?

Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können, sind aber vom Ausstellen befreit. Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen, ebenso Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise.

Kann ich mit Lexware E-Rechnungen erstellen und empfangen?

Ja. Sowohl die Lexware Desktop-Programme als auch Lexware Office erstellen E-Rechnungen im Format ZUGFeRD oder XRechnung und lesen eingehende E-Rechnungen ein. Wir richten das Format und den Versand mit Ihnen ein.

Wie muss ich E-Rechnungen aufbewahren?

Unverändert und revisionssicher nach den GoBD, der strukturierte Datenteil muss im Original erhalten bleiben. Ein Dokumentenmanagement wie ecoDMS übernimmt das automatisch und macht jeden Beleg per Volltextsuche wiederauffindbar.

Ich schreibe Rechnungen noch mit Word oder Excel. Was jetzt?

Spätestens zum Start Ihrer Versandpflicht brauchen Sie ein Programm, das E-Rechnungen erzeugt. Im kostenlosen Beratungstermin klären wir, ob Lexware Office oder ein Lexware Desktop-Programm zu Ihnen passt, und zeigen den einfachsten Weg für den Umstieg.

Wo bekomme ich Hilfe beim Umstieg auf die E-Rechnung?

Bei uns: im kostenlosen Beratungstermin zur E-Rechnungspflicht, im Onlinekurs „E-Rechnung in Lexware“, in der Online-Infoveranstaltung und bei konkreten Fragen im Support Termin per Fernwartung.

Kostenloser Beratungstermin zur E-Rechnungspflicht

Sind Sie optimal vorbereitet? In 15 Minuten analysieren wir gemeinsam Ihre aktuelle Situation und besprechen, wie Sie unkompliziert auf ein E-Rechnungssystem umsteigen. Gerade für Unternehmen ohne spezielle Software zeigen wir einfache Wege für einen reibungslosen Übergang. Wählen Sie unten Ihren Termin.

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